ARBEITSRECHT: RECHTE, PFLICHTEN & REGELUNGEN

Mobbingvorwürfe – wann besteht Anspruch auf Entschädigung?

In Pflegeeinrichtungen sind ein wertschätzender Umgang und ein gesundes Arbeitsklima unerlässlich. Dennoch kann es im kollegialen oder hierarchischen Miteinander zu Konflikten kommen. Nicht selten ist dann von „Mobbing“ die Rede […]

Judith Barth

11.08.2025 · 1 Min Lesezeit

In Pflegeeinrichtungen sind ein wertschätzender Umgang und ein gesundes Arbeitsklima unerlässlich. Dennoch kann es im kollegialen oder hierarchischen Miteinander zu Konflikten kommen. Nicht selten ist dann von „Mobbing“ die Rede – ein Begriff, der emotional aufgeladen ist und erhebliche rechtliche Folgen haben kann, insbesondere wenn Mitarbeitende Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Doch wann liegt juristisch tatsächlich Mobbing vor? Und wann besteht ein Entschädigungsanspruch? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat hierzu wichtige Klarstellungen getroffen.

Der Fall: Mobbing durch Abmahnungen?

Ein langjähriger Mitarbeiter fühlte sich durch zahlreiche arbeitsrechtliche Maßnahmen – da­ runter 14 Abmahnungen über 8 Jahre und eine verhaltensbedingte Kündigung – durch seine Vorgesetzte gemobbt. Er machte geltend, hierdurch gesundheitlich beeinträchtigt zu sein, und verlangte eine Entschädigung wegen Mobbings.

Das Urteil: Mobbing muss bewiesen werden

Das LAG Köln wies die Klage ab. Es stellte klar: Für einen Entschädigungsanspruch wegen Mobbings müssen hohe Hürden genommen werden. Die Darlegung, man befinde sich in ärztlicher Behandlung, allein genügt nicht – es braucht konkrete Diagnosen und vor allem den Nachweis eines Zusammenhangs zwischen den arbeitsrechtlichen Maßnahmen und der Erkrankung. Abmahnungen oder Kündigungen seien zunächst neutral – solange sachlich begründet, sind sie kein Mobbing, so auch in diesem Fall.

Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und