Eine standardmäßige Wohlbefindensdokumentation erfüllt nur selten ihren eigentlichen Zweck. Einträge wie „Fühlt sich nach eigener Aussage wohl“ sind aus pflegefachlicher Sicht nicht zielführend. Mein Rat: Ändern Sie daher Ihre Vorgaben.
Seit über einem Jahrzehnt wird die Erfassung des Wohlbefindens Ihrer Bewohner in den Qualitätsprüfungen mit geprüft. Wohlgemerkt galt dies nie für alle Bewohner, sondern ausschließlich für Bewohner mit Demenz. Vor 2019 wurde hierzu in der Regel der Pflegebericht von den Prüfern durchgelesen. Fehlten hier regelmäßige Eintragungen, bedeutete das ein Defizit.
DIE VORGABEN HABEN SICH GEWANDELT
Mit der aktuellen QPR hat sich dies geändert. Die Prüfer, schauen auf die Erfassung des Wohlbefindens, wenn sich während der Prüfung oder aus der Dokumentation Anzeichen für Unwohlsein ergeben. In diesem Fall hinterfragen die Prüfer, was Sie unternommen haben, um dem Bewohner zu mehr Wohlbefinden zu verhelfen. Dabei geht es nicht darum, dass er sich erkennbar besser fühlen muss, sondern darum, dass Ihre Mitarbeiter mit dem Unbehagen professionell und empathisch umgegangen sind.
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