Leserfragen

MRSA-Aufnahme – ist eine Isolierung zwingend?

Frage: „Ich bin PDL in einer Pflegeeinrichtung mit 88 Plätzen und stelle fest, dass es immer wieder Unsicherheiten im Team im Umgang mit Infektionskrankheiten gibt. Kürzlich übernahmen wir einen Bewohner […]

Marcel Faißt

07.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Ich bin PDL in einer Pflegeeinrichtung mit 88 Plätzen und stelle fest, dass es immer wieder Unsicherheiten im Team im Umgang mit Infektionskrankheiten gibt. Kürzlich übernahmen wir einen Bewohner nach Klinikaufenthalt und Reha. Erst beim Einzug erfuhren wir durch den Überleitungsbogen von einer MRSA-Besiedelung. Im Team herrscht nun große Unruhe: Muss der Bewohner sofort isoliert werden?“ (Susi W., Neustadt)

Antwort: Die Sorge Ihres Teams ist verständlich, doch die gute Nachricht vorab: Eine strikte Isolierung im Einzelzimmer ist bei MRSA in der stationären Pflege nicht pauschal vorgeschrieben. Im Gegensatz zum Akutkrankenhaus ist die Pflegeeinrichtung für die Bewohner ein Wohnraum, weshalb die sozialen Aspekte schwer wiegen. Dennoch gibt es 2 entscheidende Szenarien, in denen eine räumliche Trennung fachlich dringend anzuraten ist:

  1. Schutz gefährdeter Mitbewohner: Belegt der MRSA-Träger ein Doppelzimmer mit einer Person, die ein hohes Infektionsrisiko aufweist, ist Handlungsbedarf gegeben. Das betrifft Mitbewohner mit chronischen Wunden (z. B. Dekubitus, Ulcus cruris), Ekzemen oder invasiven Zugängen wie PEG-Sonden, Blasenkathetern oder Trachealkanülen. Hier muss eine Trennung erfolgen. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend ein Einzelzimmer für den MRSA-Patienten; er könnte auch mit einem Mitbewohner zusammengelegt werden, der keine derartigen Risikofaktoren aufweist.
  2. Hohes Übertragungsrisiko durch den Träger selbst: Wenn der betroffene Bewohner Keime aktiv „streut“, ist ein Einzelzimmer zum Schutz der gesamten Wohngruppe notwendig. Dies ist insbesondere bei einer Besiedelung im Nasen-Rachen-Raum mit starkem Husten, bei einem Tracheostoma, bei großflächigen, schuppenden Hauterkrankungen oder bei Wunden der Fall, die sich nicht sicher mit einem Verband abdecken lassen.

Mein Rat: Ermitteln Sie zunächst genau den Ort der Besiedelung (z. B. Abstrichbefund Nase, Rachen oder Wunde). Auf dieser Basis sollten Sie in enger Abstimmung mit dem Hausarzt und unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Bewohners über die Unterbringung entscheiden. Wichtiger als die Isolation ist ohnehin die konsequente Einhaltung der Basishygiene – insbesondere der hygienischen Händedesinfektion durch das Personal.

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