LESERFRAGEN

„Müssen defekte Liftertücher entsorgt werden?“

Frage: „Letzte Woche hat ein Mitarbeiter des Sanitätshauses unsere Liftertücher überprüft. Dabei sind ihm 2 Exemplare negativ aufgefallen, die schon etwas eingerissen waren. Er meinte, diese müssten wir umgehend entsorgen […]

Nicole Ott

10.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Letzte Woche hat ein Mitarbeiter des Sanitätshauses unsere Liftertücher überprüft. Dabei sind ihm 2 Exemplare negativ aufgefallen, die schon etwas eingerissen waren. Er meinte, diese müssten wir umgehend entsorgen und dürften sie in keinem Fall mehr benutzen. Nun ist es aber so, dass die beiden Tücher noch einwandfrei bei der Mobilisation funktionieren und wir aufgrund der wirtschaftlichen Situation auch derzeit keine neuen bekommen würden. Was soll ich tun?“ (Frank S. aus München)

Antwort: Hier kann ich Ihnen nur einen Rat geben: Entsorgen Sie die beiden Liftertücher unverzüglich. Denn die Sicherheitsprüfung durch den Mitarbeiter des Sanitätshauses hat ergeben, dass sie eine Gefahr für Ihre Bewohner darstellen und nicht mehr verwendet werden dürfen.

Würden Sie die Tücher trotzdem weiterverwenden und würde dann etwas passieren (das Tuch reißt z. B. ganz, sodass der Bewohner bei der Mobilisation aus dem Lifter fällt), wären Sie verantwortlich. Ich empfehle Ihnen, diese Last nicht auf Ihre Schultern zu laden.

Verantwortung der Leitung

Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Ihnen geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. Es mag sein, dass die wirtschaftliche Situation zurzeit schwierig ist, aber deswegen kann Ihre PDL z. B. auch nicht sagen: „Ab heute müsst ihr ohne Handschuhe arbeiten, die können wir uns nicht mehr leisten.“ Das geht nicht, und genauso wenig geht es, dass Ihnen keine adäquaten Mobilisationshilfen bereitgestellt werden. Bitte suchen Sie hier noch einmal das Gespräch mit Ihren Vorgesetzten.

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