LESERFRAGE: „Ich bin stellvertretende Leitung einer Tagespflege. Wir haben mit unseren Personalkosten zu kämpfen und im Moment auch 2 Stellen unbesetzt. Dadurch bin ich manchmal die einzige Pflegekraft im Dienst für bis zu 10 Gäste gleichzeitig. Wie ist das rechtlich? Darf ich als examinierte Kraft auch allein Gäste betreuen und gibt es dann eine maximale Anzahl von Gästen, die ich betreuen darf?“
Hanna M.*, stv. Leitung einer Tagespflege in Hessen
ANTWORT: Zur Beantwortung Ihrer Frage müssen wir in 3 Schritten vorgehen:
1. Schritt: Prüfung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) für Ihre Tagespflege
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Von A wie Abrechnung über B wie Beschäftigung bis V wie Versorgung: In jeder Ausgabe erhalten Sie aktuelle Praxisinformationen und direkt anwendbare Arbeitshilfen für die erfolgreiche Leitung in der Tagespflege.