LESERFRAGE: Ich bin Inhaberin einer Tagespflege in Mecklenburg-Vorpommern. Leider habe ich in der Vergangenheit schon mehrfach Ärger mit den von mir aufgesetzten Arbeitsverträgen gehabt. Diese wurden bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit ehemaligen Mitarbeitern vor dem Arbeitsgericht in unterschiedlichen Punkten kritisiert und als unwirksam angesehen. Ich möchte daher mit dem gesamten Team neue Arbeitsverträge abschließen. Kann ich von den Mitarbeitern verlangen, dass sie diese unterschreiben, und was mache ich, wenn sie sich weigern?
Domenica K.*, Inhaberin einer Tagespflege in Mecklenburg-Vorpommern
ANTWORT: Sie können es versuchen, aber unterschreiben müssen Ihre Mitarbeiter nicht zwangsläufig. Als Arbeitgeber sind Sie zunächst einmal an die Vereinbarungen, die Sie bei Abschluss des Arbeitsvertrags getroffen haben, gebunden. Diese können Sie nicht ohne Weiteres einseitig ändern. Wollen Sie mit Ihren Mitarbeitern neue Arbeitsverträge abschließen, ist das nur möglich, wenn diese dem zustimmen. Die Zustimmung signalisieren sie mit ihrer Unterschrift unter den geänderten Arbeitsvertrag.
Lehnen die Mitarbeiter dies ab, haben Sie noch die Möglichkeit, Änderungskündigungen auszusprechen. Das heißt, Sie müssten allen Mitarbeitern kündigen und ihnen gleichzeitig den Abschluss der neuen – geänderten – Arbeitsverträge anbieten. Was so einfach klingt, ist in der Praxis schwierig, da die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit der Änderungskündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Außerdem sorgen Sie natürlich durch diese Kündigungen für enorme Unruhe und verlieren so möglicherweise ungewollt gute Mitarbeiter.
MEIN RAT: Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Mitarbeitern und erklären Sie die von Ihnen geplanten Änderungen der Arbeitsverträge sowie die hiermit verbundenen rechtlichen Konsequenzen. Geben Sie den Mitarbeitern einen Vertragsentwurf mit nach Hause, damit sie diesen prüfen lassen können. So gewinnen Sie Vertrauen und haben gute Chancen, dass Ihr Team der Vertragsänderung zustimmt.
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