Frage: In unserem Pflegedienst arbeitet eine Fachkraft auf einer 75-%-Stelle. Nun möchte sie bei einem anderen Pflegeanbieter, der im selben Quartier unterwegs und somit unser Konkurrent ist, einen Teilzeitjob in der Verwaltung annehmen. Müssen wir das hinnehmen?
Arnd von Boehmer: Nein, Sie können ihr im konkreten Fall die andere Tätigkeit untersagen. Eigentlich müssen Ihre Mitarbeiter einen Nebenjob nur mitteilen, aber nicht genehmigen lassen. Aber Sie dürfen ihn verbieten, wenn er gegen Ihre „berechtigten Interessen“ verstößt. Das wäre bei einer Anstellung bei Ihrem direkten Wettbewerber definitiv der Fall – auch wenn es sich um eine anders gelagerte Tätigkeit handeln soll. Denn auch in der Verwaltung würde sie zum Unternehmenserfolg des anderen Dienstes beitragen – und womöglich auch noch Informationen oder betriebliches Wissen dorthin mitnehmen.
„Berechtigte Interessen“ an einer Untersagung können Sie aber auch haben, wenn beide Jobs zusammen die zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche überschreiten – oder wenn der Zweitjob im Urlaub stattfindet.
Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und