Frage: Wir dokumentieren schon seit vielen Jahren digital mit dem Programm Vivendi®. Zusätzlich führen wir für jeden Bewohner noch eine Handakte. Dort sind ein Ausdruck des Stammblattes, der vom Arzt unterschriebene aktuelle Medikamentenplan und die unterzeichneten Verordnungen der Behandlungspflege abgeheftet. Gerade das Stammblatt sorgt immer wieder für Kontroversen im Betrieb: Es ist selten wirklich aktuell, denn kommt ein Pflegekunde z. B. aus dem Krankenhaus zurück und hat neue Diagnosen, werden diese zwar im PC eingegeben, aber keine Fachkraft denkt daran, dann ebenfalls das Stammblatt neu auszudrucken. Auch wenn sich der Pflegegrad ändert, ist das eine beständige Fehlerquelle. Bitten wir unsere PDL, diese Pflicht zum Ausdruck abzuschaffen, lautet ihr Argument immer: „Und was machen wir, wenn die EDV ausfällt und etwas mit dem Bewohner ist? Dann hat keiner einen Überblick über Ansprechpartner, Diagnosen usw.“ Macht der Ausdruck wirklich Sinn, müssen wir uns doppelt absichern?
Antwort: Eine interessante Frage, die Sie stellen. Da gibt es nicht wirklich ein Richtig oder Falsch. Ich kann Ihren Punkt sehr gut verstehen: Wenn schon digital dokumentiert wird, ist eine doppelte Dokumentation oder vielmehr die Pflicht zum Ausdruck eine große Fehlerquelle. Ich kann auch Ihre PDL verstehen: Je nachdem, wie störungsanfällig Ihre EDV ist, kann eine Absicherung mittels Ausdruck eine Zwischenlösung sein.
Wahrscheinlichkeit prüfen
Deshalb mein Rat: Machen Sie die Ausfallhäufigkeit zu Ihrem Entscheidungskriterium! Kam z. B. ein (längerer!) Ausfall im letzten Jahr überhaupt nicht vor, ist die Wahrscheinlichkeit als gering anzusehen und die Pflicht zum Ausdruck kann wegfallen. Haben Sie dagegen gravierende Ausfälle mehrmals im Jahr, ist zu überlegen, wie die Aktualität des ausgedruckten Stammblattes sichergestellt werden kann. Das kann z. B. über eine Checkliste geschehen, in der alle To-dos nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus aufgelistet sind. Beim Punkt „Übertragung der neuen Diagnosen in den PC“ muss dann dabei stehen: „anschließend Stammblatt neu ausdrucken“.
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