Frage: Eine meiner Pflegekräfte wurde von einer Pflegekundin wegen Diebstahls angezeigt. Die Polizei ermittelt gegen sie und hat mich als Zeugin geladen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass diese Kollegin die Pflegekundin tatsächlich bestohlen haben soll, denn sie arbeitet schon seit vielen Jahren für unseren Pflegedienst und ist mir als zuverlässig und ehrlich bekannt. Zu dem Vorfall selbst kann ich auch gar nichts sagen. Ich frage mich jetzt, ob ich gegen die Mitarbeiterin tatsächlich bei der Polizei aussagen muss.
Judith Barth: Ja. Sie müssen der Ladung der Polizei Folge leisten und eine Aussage machen. Allerdings muss diese nicht zwingend „gegen“ die Mitarbeiterin sein. Denn Sie müssen die Fragen der Polizei vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Und wenn Sie nur Positives über die Mitarbeiterin berichten können, dürfen Sie das auch gegenüber der Polizei deutlich machen, ebenso wie Ihre Zweifel an der Darstellung der Pflegekundin. Ihre Aussage kann sich durchaus positiv für die Mitarbeiterin auswirken. Wichtig ist aber, dass Sie die Fragen der Polizei wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, also nichts weglassen und auch nichts hinzufügen.
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