LESERFRAGE: „In unserer Tagespflege mit maximal 10 Gästen hat sich neulich eine Angehörige beschwert. Sie hat unseren Speiseplan gesehen und moniert, dass immer nur ein Mittagessen angeboten wird. Mindestens 2 Essen und ein 3. vegetarisches Angebot seien Pflicht, meinte sie. Das schaffen wir logistisch so gar nicht, hat sie etwa recht?“
Gisela M.*, Leiterin einer Tagespflege in Brandenburg
ANTWORT: Ich kann Sie beruhigen: Einen Speiseplan mit 3 unterschiedlichen Mittagsgerichten brauchen Sie nicht anzubieten. Allerdings ist in den meisten Rahmenverträgen und somit vermutlich auch in Ihrem Versorgungsvertrag geregelt, dass Ihr Tagespflegegast eine Auswahl haben muss. Viele Einrichtungen gestalten das, indem sie auf dem Speiseplan vermerken, dass der Gast die Möglichkeit hat, ein alternatives Mittagsgericht zu bekommen, sollte er das wünschen. Es sollte dann allerdings auch zur Routine gehören, Ihre Gäste aktiv zu fragen, ob jemand das vorgesehene Essen absolut nicht mag. Oftmals reicht dann schon ein Austausch einer einzelnen Komponente, um Erfolg zu haben. Bei Gästen, die nicht oder nur eingeschränkt sagen können, ob sie das Essen mögen, bleibt Ihnen die Möglichkeit, die Angehörigen zu befragen.
Diese wissen meistens gut Bescheid. Sollte ein Gast Vegetarier sein oder aus Glaubensgründen bestimmte Speisen nicht essen, müssen Sie auch für diesen ein adäquates Essen zur Verfügung stellen. Schwieriger sind die wohl in Zukunft vermehrt auftretenden einzelnen Unverträglichkeiten, wie z. B. Laktoseintoleranz. Hier werden die Kreativität und Kenntnisse Ihrer Hauswirtschaftskräfte sicher voll gefordert werden. Arbeiten Sie mit einem externen Menüservice, ist es natürlich deutlich einfacher, auf bestimmte Wünsche oder Unverträglichkeiten einzugehen.
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