Frage: Ich arbeite seit zwei Monaten in einer Pflegeeinrichtung. Gestern hat mir die Pflegedienstleitung gesagt, dass ich meinen Ehering während der Arbeit aus Hygienegründen abnehmen muss. Doch ich möchte das nicht.
Antwort von Annett Urban, Chefredakteurin von „DurchblickPflege“:
In jeder Pflegeeinrichtung gibt es strenge Hygienevorschriften, die nicht nur wichtig sind, um die Pflegekunden zu schützen, sondern auch Sie als Pflegekraft vor Gesundheitsrisiken bewahren. Ihre Einrichtung ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, diese Maßnahmen umzusetzen. Auch wenn es schwerfallen mag, gewisse Vorgaben zum Erscheinungsbild zu akzeptieren, sind sie notwendig, um eine sichere und hygienische Umgebung zu gewährleisten.
Ein Teil dieser Vorgaben betrifft den Schmuck:
- Während der Arbeitszeit dürfen Sie keine Ringe (auch keine Eheringe), Armbanduhren, sichtbaren Piercingschmuck, Armbänder oder lange Ohrringe tragen. Schmuck kann, trotz gründlicher Desinfektion, Keime übertragen und birgt zudem eine Verletzungsgefahr – sowohl für Sie als Pflegekraft als auch für die Pflegekunden.
- Auch lange Fingernägel, Nagellack oder künstliche Nägel sind nicht erlaubt, da sie schwer zu reinigen sind und sich unter ihnen Keime ansammeln können. Künstliche Fingernägel bieten einen idealen Nährboden für Bakterien. Außerdem können Pflegekunden durch lange Fingernägel versehentlich verletzt werden. Daher müssen Fingernägel während der Dienstzeit kurz und unlackiert sein.
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