Frage: Unser Einrichtungsleiter fordert uns immer wieder auf, neben der eigentlichen Arbeit ehrenamtlich für unser Pflegeheim tätig zu werden. Beim Sommerfest wird die ehrenamtliche Mitarbeit jedes Jahr vorausgesetzt. Auch wenn wir zum Betriebsarzt gehen, werden uns die Stunden nicht angerechnet. Grundsätzlich habe ich kein Problem mit ehrenamtlichem Engagement, aber für mich hat das inzwischen einen faden Beigeschmack, weil es uns regelrecht aufgedrängt wird. Keiner traut sich, Nein zu sagen, und die Erwartungen nehmen immer größere Ausmaße an. Darf ein Arbeitgeber ehrenamtliches Engagement überhaupt einfordern?
Antwort: Ich glaube Ihnen, dass die Situation unangenehm für Sie ist. Für Pflegeeinrichtungen ist ehrenamtliches Engagement der Mitarbeiter oft eine große Unterstützung. Viele Feste, Veranstaltungen oder Ausflüge wären ohne ehrenamtlichen Einsatz gar nicht umsetzbar. Entscheidend ist aber, dass dieses Engagement auch freiwillig bleibt. Sobald Druck ausgeübt wird oder Beschäftigte sich nicht mehr trauen, Nein zu sagen, verliert das Ehrenamt seinen eigentlichen Charakter.
Auch das Beispiel mit dem Betriebsarzt muss kritisch betrachtet werden. Sofern
eine betriebsärztliche Untersuchung vom Arbeitgeber veranlasst oder vorgeschrieben ist, handelt es sich grundsätzlich um Arbeitszeit. Diese darf Beschäftigten in der Regel nicht einfach als Freizeit angerechnet werden. Hinterfragen Sie daher unbedingt nochmals die geltenden Regelungen in Ihrer Einrichtung dazu.
Wichtig:
Ehrenamt bedeutet Freiwilligkeit. Tätigkeiten, die eingefordert oder durch Druck erzwungen werden, sind kein Ehrenamt mehr. Beschäftigte dürfen bei einer Ablehnung grundsätzlich keine Nachteile erfahren.
Tipp:
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Führungskraft und bleiben Sie dabei sachlich. Es ist Ihr gutes Recht kundzutun, dass Sie über die eigentliche Arbeitszeit hinaus keine zusätzlichen Verpflichtungen übernehmen können. Sollten Mitarbeiter unter Druck gesetzt werden, kann auch die Mitarbeitervertretung oder der Betriebsrat eingeschaltet werden.
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