LESERFRAGEN

„Muss ich Überstunden auszahlen, wenn der Mitarbeiter selbst länger geblieben ist?“

Frage: Eine unserer Pflegefachkräfte hat über mehrere Monate regelmäßig länger gearbeitet, ohne dass ich das angeordnet oder genehmigt habe. Jetzt verlangt sie die Auszahlung von 47 Überstunden. Ich habe im […]

Judith Barth

23.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Eine unserer Pflegefachkräfte hat über mehrere Monate regelmäßig länger gearbeitet, ohne dass ich das angeordnet oder genehmigt habe. Jetzt verlangt sie die Auszahlung von 47 Überstunden. Ich habe im Arbeitsvertrag festgelegt, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Muss ich trotzdem zahlen?

Judith Barth: Das kommt auf 2 Dinge an: auf die Wirksamkeit Ihrer Abgeltungsklausel und ob Sie von den Überstunden wussten oder hätten wissen müssen.

Zur Klausel: Pauschalformulierungen wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind nach ständiger Rechtsprechung unwirksam, wenn nicht klar erkennbar ist, welcher Umfang damit gemeint ist. Gerade in Pflegeeinrichtungen sehen Gerichte solche Klauseln besonders kritisch. Ist Ihre Klausel zu unbestimmt wie hier, greift sie nicht – und alle geleisteten Stunden sind zu vergüten.

Zu den Überstunden: Auch nicht angeordnete Überstunden müssen Sie zahlen, wenn Vorgesetzte davon wussten und sie nicht unterbunden haben. Wiederholtes schweigendes Hinnehmen genügt. Außerdem müssen Überstunden bezahlt werden, wenn sie zwar nicht angeordnet, aber objektiv notwendig waren.

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