Aktuelle Leserfragen aus der Pflege

„Muss Rauchzeit gestempelt werden?“

Frage: „Mein Arbeitgeber hat bei uns eine neue Rauchregelung eingeführt. Alle Mitarbeiter sollen sich nun jeweils vor und nach dem Rauchen ausstempeln. Anlass war wohl, dass in der Vergangenheit viel […]

Bernd Hoffmann

12.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Mein Arbeitgeber hat bei uns eine neue Rauchregelung eingeführt. Alle Mitarbeiter sollen sich nun jeweils vor und nach dem Rauchen ausstempeln. Anlass war wohl, dass in der Vergangenheit viel zu viele Raucherpausen eingelegt wurden. Wer die Vorgaben nicht beachtet, muss wohl mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen. Ist das Vorgehen überhaupt korrekt?“

Antwort: Die Einführung einer Regelung, die Raucherpausen wie in Ihrem Fall durch Stempeln erfasst, ist ein Thema, das immer mehr Unternehmen beschäftigt. Die rechtliche Grundlage für solche Regelungen ergibt sich aus dem Arbeitszeitrecht und den unternehmensinternen Bestimmungen.

  • Grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber berechtigt, die Einhaltung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit sicherzustellen und Missbrauch vorzubeugen.
  • Raucherpausen zählen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht zur bezahlten Arbeitszeit.
  • Daher ist es rechtlich zulässig, dass Ihr Arbeitgeber verlangt, dass sich Mitarbeiter für diese Pausen aus- und wieder einstempeln, ähnlich wie bei anderen privaten Unterbrechungen der Arbeit.
  • So wird gewährleistet, dass die tatsächliche Arbeitszeit erfasst wird und alle Mitarbeiter gleichbehandelt werden.
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Missachtung der Regelung sind rechtlich möglich, jedoch muss der Arbeitgeber in der Regel zunächst auf mildernde Maßnahmen wie Abmahnungen zurückgreifen.

Der Arbeitgeber könnte sogar ein grundsätzliches Rauchverbot auf dem Betriebsgelände aussprechen. Klar, in Ihrer Pause dürften Sie dann natürlich weiterhin rauchen gehen, aber eben nicht mehr auf dem Betriebsgelände.

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