Beschwerde des Monats

Nachbarn fordern Zwangsunterbringung: So können Sie trotz Zeitnot angemessen reagieren

Aus Angst oder Sorge um Menschen mit Demenz wird manchmal vorschnell deren Unterbringung im Pflegeheim oder auch die Einweisung ins Krankenhaus gefordert. Auf solche Forderungen müssen Sie als Pflegefachperson reagieren […]

Jochen Gust

01.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Aus Angst oder Sorge um Menschen mit Demenz wird manchmal vorschnell deren Unterbringung im Pflegeheim oder auch die Einweisung ins Krankenhaus gefordert. Auf solche Forderungen müssen Sie als Pflegefachperson reagieren können. Hier zeigen wir Ihnen, welche Argumente Sie vorbringen können – auch wenn Sie wenig Zeit für das Gespräch haben.

Beinahe abgebrannt: Das geht nicht mehr

BEISPIEL : Maria K. (91) kommt im Alltag nicht mehr völlig ohne Unterstützung zurecht. Morgens und abends kommt ein Pflegedienst, zweimal die Woche eine Haushaltshilfe und viermal die Woche ein ambulanter Betreuungsdienst.

Im Januar schließlich passierte es dann: Maria K. vergaß einen Kuchen im Ofen. Es qualmte, die Rauchmelder sprangen an und Nachbarn riefen die Feuerwehr, die nach kurzer Zeit wieder abziehen konnte. Gebrannt hatte schließlich nichts. Die entfernt lebende Tochter reiste dennoch umgehend an. Maria K. war die ganze Aufregung und der Vorgang peinlich, bald reagierte sie ungehalten beim Thema, bevor die Erinnerung an den Vorfall ganz verblasste.

Einige Tage später, am frühen Abend, trat eine Nachbarin auf Mitarbeiterin Svenja H. zu. Sie beschwerte sich nicht nur über die weit entfernte lebende Tochter, die wieder abgereist sei, sondern auch darüber, dass sich niemand dafür zuständig fühle, Frau K. ins Pflegeheim zu bringen. Schließlich könne man doch nicht abwarten, bis das ganze Haus lichterloh in Flammen stünde. In der folgenden Zeit fing die besorgte Nachbarin immer wieder Mitarbeitende des Pflegedienstes ab und forderte diese auf, sich darum zu kümmern, dass Maria K. gegen ihren erklärten Willen aufgrund ihrer Demenz und des Kuchenvorfalls ins Pflegeheim zu bringen sei. Die Beschwerden nahmen in der Folgezeit kontinuierlich zu.

Als die wiederkehrenden Treppenhaus-Gespräche schließlich so weit gingen, dass die Nachbarin eines Tages sogar einen Koffer für Maria K. gepackt hatte und einer Mitarbeiterin „schon mal“ übergeben wollte, musste sich das Team beraten, wie es mit der Beschwerde der Nachbarin umgehen wollte.

Zwangsweise Unterbringung:

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