Vorbehaltsaufgaben effizient organisieren

Nachlass-Management

Der Umgang mit dem Nachlass verstorbener Pflegekunden ist immer wieder eine echte Herausforderung. Pflegekräfte werden im Todesfall nicht nur mit der Trauer der Angehörigen konfrontiert, sondern müssen zugleich auch eine […]

Bernd Hoffmann

12.02.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Umgang mit dem Nachlass verstorbener Pflegekunden ist immer wieder eine echte Herausforderung. Pflegekräfte werden im Todesfall nicht nur mit der Trauer der Angehörigen konfrontiert, sondern müssen zugleich auch eine korrekte Handhabung der hinterlassenen Besitztümer sicherstellen. Dieser Beitrag soll Sie dabei mit wertvollen Tipps unterstützen!

Was alles zum Nachlass zählt

Prinzipiell gehören alle persönlichen Gegenstände dazu, die vom Pflegekunden in eine Einrichtung mitgebracht wurden oder die während des Aufenthalts in dessen Besitz gelangten:

  • Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Sparbücher
  • persönliche Dokumente, z. B. ein Meisterbrief, Urkunden, Briefe
  • Hilfsmittel, die dem Bewohner gehörten und nicht Einrichtungseigentum sind
  • Kleidung
  • elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Tablets, Radios und zunehmend auch Sprachassistenten wie Alexa
  • eingebrachte Möbelstücke, z. B. ein Fernsehsessel, Stehlampen oder ein Sideboard
  • allgemeine Dekorationen wie Bilder, Wandteppiche, Vasen etc.

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