ARBEITSRECHT: RECHTE, PFLICHTEN & REGELUNGEN

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2026: Was Arbeitgeber wissen müssen

Zum 1. Juli 2026 steigen die Pfändungsfreigrenzen. Sie als Personalverantwortliche müssen die neuen Beträge korrekt umsetzen. Wer falsch abrechnet, haftet persönlich – gegenüber Mitarbeitern und Gläubigern. Die neuen Freigrenzen ab […]

Judith Barth

03.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Zum 1. Juli 2026 steigen die Pfändungsfreigrenzen. Sie als Personalverantwortliche müssen die neuen Beträge korrekt umsetzen. Wer falsch abrechnet, haftet persönlich – gegenüber Mitarbeitern und Gläubigern.

Die neuen Freigrenzen ab 1. Juli 2026

Die Pfändungsfreigrenze ohne Unterhaltspflichten steigt von 1.555,00 € auf 1.587,40 € monatlich. Dieser Betrag ist geschützt.

Bei Unterhaltspflichten erhöhen sich die Freigrenzen:

Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und