Zum 1. Juli 2026 steigen die Pfändungsfreigrenzen. Sie als Personalverantwortliche müssen die neuen Beträge korrekt umsetzen. Wer falsch abrechnet, haftet persönlich – gegenüber Mitarbeitern und Gläubigern.
Die neuen Freigrenzen ab 1. Juli 2026
Die Pfändungsfreigrenze ohne Unterhaltspflichten steigt von 1.555,00 € auf 1.587,40 € monatlich. Dieser Betrag ist geschützt.
Bei Unterhaltspflichten erhöhen sich die Freigrenzen:
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