Die Beteiligung des Betriebsrats an Einstellungen gehört zu den wichtigsten Aufgaben, die das Betriebsverfassungsgesetz in § 99 BetrVG festlegt. Der BR soll hier nach dem Willen des Gesetzgebers sicherstellen, dass Ihre Personalentscheidungen als Leitung transparent, fair und rechtssicher getroffen werden – und dass Sie dabei die Interessen der Belegschaft angemessen berücksichtigen.
Vor Einstellung: Anhörung des BR
Bevor Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen dürfen, müssen Sie als Arbeitgeber den BR vollständig informieren. Dazu gehören die Bewerbungsunterlagen, Angaben zur vorgesehenen Tätigkeit, zur Eingruppierung, zur Arbeitszeit sowie die Begründung der Auswahlentscheidung. Erst wenn alle Informationen vollständig vorliegen, beginnt die gesetzliche Wochenfrist, innerhalb derer der Betriebsrat seine Stellungnahme abgeben kann.
So prüft der BR
Der BR bewertet die geplante Einstellung sowohl unter rechtlichen als auch unter sozialen Gesichtspunkten. In Pflegeeinrichtungen umfasst dies insbesondere die Frage, ob die Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers den Anforderungen des jeweiligen Bereichs entspricht.
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