Für den ambulanten Bereich waren sie lange angekündigt: die neuen Richtlinien für die Qualitätsprüfungen. Inzwischen sind sie erlassen und vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden. Die Richtlinien treten am 01.07.2026 in Kraft.
Wie ist die neue Prüfphilosophie?
Mit der neuen Richtlinie wird auch für den ambulanten Bereich die Prüfphilosophie in einigen zentralen Punkten geändert:
1. Die Noten werden abgeschafft – das mal vorab: Im stationären Bereich ist dies schon länger der Fall. Stattdessen sind umfassende Qualitätsaspekte entwickelt worden, ähnlich wie für den stationären Bereich und die Tagespflegen. Zu diesen Aspekten erfasst das Prüfteam Informationen und gibt eine zusammenfassende Bewertung ab zu den Kategorien:
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