Effiziente Praxisorganisation

Neuer Selektivvertrag: „Mädchensprechstunde M1“ beim Gynäkologen

Mit der „Mädchensprechstunde M1“ startet ein neues Versorgungsangebot für heranwachsende junge Frauen zwischen 12 und 17 Jahren, die bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind. Ihr Chef als niedergelassener Gynäkologe kann sich […]

Renate Tief

25.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Mit der „Mädchensprechstunde M1“ startet ein neues Versorgungsangebot für heranwachsende junge Frauen zwischen 12 und 17 Jahren, die bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind. Ihr Chef als niedergelassener Gynäkologe kann sich seit August bei seiner zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in den Selektivvertrag einschreiben. Mädchen können sich dafür ab Oktober bei Ihnen in der Praxis anmelden, sofern sich Ihr Chef eingeschrieben hat. Damit Sie sich darauf vorbereiten können, haben wir das Wichtigste dazu für Sie zusammengefasst.

Ziel: Mädchen den Erstkontakt erleichtern

Für viele Mädchen und deren Eltern stellen die körperlichen und emotionalen Veränderungen, verbunden mit der Pubertät, eine Herausforderung dar. Zugleich stellt sich die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für den ersten Besuch in einer Frauenarztpraxis ist.

Die „Mädchensprechstunde M1“ bietet hierfür nun Gesprächsund Beratungsleistungen. Dazu gehört u. a., den Impfstatus zu überprüfen und über sexuell übertragbare Krankheiten aufzuklären. Auch eine erste körperliche Untersuchung ist möglich.