Die Telematik-Einführung und die Diskussion rund um die elektronische Patientenakte haben die allgemeine Digitalisierungstendenz auch in der Pflege weiter beflügelt. In der Tagespflege erleben wir aktuell, dass vor allem bei den Einrichtungen, die schon länger am Markt sind, bei der Aufbewahrung der Gästeakten zunehmend ein schlichtes Platzproblem auftritt. Archivräume sind oftmals nur klein und die Anforderungen an eine sichere Aufbewahrung hoch. Der logische Ausweg für viele: die Digitalisierung der Gästeakten. Doch bei der Einführung eines sogenannten Dokumentenmanagementsystems (DMS) gilt es einiges zu beachten. Die Idee dabei: Das Einscannen der Originale und deren nachfolgende Vernichtung (das sog. „ersetzende Scannen“) sparen Papier- und Aktenmeter.
Das Angebot: Digitalisierung von Pflegedokus
In der Tagespflege müssen Sie die Pflegedokumentation zunächst nach § 630 f. BGB 10 Jahre aufbewahren. Wollen Sie spätere Regresse rechtssicher vermeiden, sollten Sie sogar 30 Jahre lang Zugriff darauf haben. Dies reicht in Zeiten zurück, in denen Sie und viele andere noch auf Papier dokumentiert haben.
Viele Tagespflegen haben auch noch gar nicht auf eine elektronische Dokumentation umgestellt. Hierauf beziehen sich zahlreiche Firmen, die sich auf das Digitalisieren alter Daten per Scan spezialisiert haben – und dies derzeit Pflegediensten und Tagespflegen als Dienstleistung anbieten.
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Von A wie Abrechnung über B wie Beschäftigung bis V wie Versorgung: In jeder Ausgabe erhalten Sie aktuelle Praxisinformationen und direkt anwendbare Arbeitshilfen für die erfolgreiche Leitung in der Tagespflege.