Pflege ist eine kostspielige Angelegenheit und viele Pflegebedürftige können die Kosten, die durch den Aufenthalt in Ihren Einrichtungen nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung noch aus eigener Tasche übrig bleiben, nicht dauerhaft finanzieren. Da bleibt nur: Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen.
Viele Pflegekunden schämen sich, „zum Amt“ zu gehen, und fürchten, dass dann ihre Kinder zur Kasse gebeten werden. Daher wirft das Thema nicht gedeckte Pflegekosten und Unterhalt viele Fragen auf. Antworten hierauf finden Sie hier.
Frage 1: Wann sind Kinder finanziell für die Pflegekosten ihrer Eltern verantwortlich?
Antwort: Kinder sind grundsätzlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern, wenn diese bedürftig sind. Allerdings gibt es seit 2020 das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“, das Kinder erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 € zur Zahlung verpflichtet.
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