Hier sind die offenen Posten von Privatzahlern gemeint. Diese entstehen aus Zuzahlerrechnungen, die nicht mehr bedient werden konnten. Selten trauen sich Entscheider an diese Posten heran. Schließlich will man „gute Kunden nicht vergraulen“.
Doch dies ist falsch verstandene Kundenorientierung. Denn Ihre Mitarbeiter haben die Pflegeleistungen erbracht und Sie haben dafür Vollkostensätze um die 70 € je Stunde investiert. Das folgende Beispiel aber sollte Ihnen Mut machen, auf Ihren offenen Posten zu bestehen.
Beispiel:
Im Pflegedienst an der Castroper Straße fängt eine neue Verwaltungskraft an. Die neue Mitarbeiterin spricht den Pflegedienstleiter Jochen Abel an, offene Posten im Wert von 35.000 € zu bearbeiten.
Ein üblicher Mahnprozess bei Altlasten – etwa einer offenen Rechnung von 8.000 € – führt selten zum Erfolg. Stattdessen ist eine Ratenzahlung eine wirksamere Lösung:
- Monatliche Raten von 200 € sind für viele Schuldner machbar.
- Auch wenn nicht der gesamte Betrag gezahlt wird: Wenig ist besser als nichts.
Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und