Immer wieder erklären mir Mitarbeiter, dass sie keine Pause machen konnten und die Zeit gutgeschrieben haben wollen. Ich erfahre dann häufig erst bei Dienstplanabschluss davon. Nicht immer ist das berechtigt, aber es gibt auch Situationen, in denen wirklich keine Pause möglich war. Wie steht das Gesetz dazu?
ANSGAR P. AUS STUTTGART
REDAKTION
Das sagt das Gesetz: Ruhepausen sind in § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Die genaue Definition hat sich durch die Rechtsprechung weiterentwickelt. Danach liegt eine Pause im Rechtssinn vor, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunterbrechung weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat.
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