Beschwerde des Monats

Ohne Prüfintervall geht es nicht: Verhindern Sie berechtigte Beschwerden über Dauergaben

Im aktuellen Fall beschwerte sich eine Tochter einer Heimbewohnerin über die Gabe von Risperidon durch Mitarbeiter der Einrichtung. Die Heimbewohnerin mit Demenz erhielt den Wirkstoff bereits seit knapp sechs Monaten […]

Jochen Gust

01.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Im aktuellen Fall beschwerte sich eine Tochter einer Heimbewohnerin über die Gabe von Risperidon durch Mitarbeiter der Einrichtung. Die Heimbewohnerin mit Demenz erhielt den Wirkstoff bereits seit knapp sechs Monaten nach ärztlicher Verordnung aufgrund anhaltender Unruhe, Aggressionen und Wahnvorstellungen der Betroffenen.

Leitlinien einhalten – gerade bei Psychopharmaka

Risperidon wird bei Menschen mit Demenz insbesondere dann eingesetzt, wenn sogenannte herausfordernde Verhaltensweisen auftreten, z. B. ausgeprägte Unruhe, Aggressionen oder auch Wahnvorstellungen.

Der Einsatz von Risperidon ist sorgfältig abzuwägen, da ein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen (z. B. Schlaganfälle, kardiovaskuläre Ereignisse, extrapyramidale Störungen) besteht. Die Empfehlung lautet, einen Zeitraum von sechs Wochen nicht zu überschreiten. All dies lässt sich den Leitlinien entnehmen (z. B. S3-Leitlinien zur Demenz oder auch NICE-Guidelines GB) sowie behördlichen Empfehlungen (EMA, BfArM).

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