Opioid-induzierter Juckreiz: Das können Sie tun!

Immer wieder kann beobachtet werden, dass Patienten, die Opiate zur Schmerzlinderung erhalten, hierauf mit einem Ganzkörperjuckreiz reagieren. Ist das der Fall, sollten Sie mit dem behandelnden Arzt einen Wechsel der […]

Michaela Funk

12.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Immer wieder kann beobachtet werden, dass Patienten, die Opiate zur Schmerzlinderung erhalten, hierauf mit einem Ganzkörperjuckreiz reagieren. Ist das der Fall, sollten Sie mit dem behandelnden Arzt einen Wechsel der Opiate besprechen.

Ist der Juckreiz (Pruritus) nur leicht und kann Ihr zu Pflegender diesen gut aushalten, müssen Sie nicht aktiv werden. Wichtig ist die subjektive Symptomlast des Pflegekunden. Erfragen Sie daher bei Ihren orientierten zu Pflegenden mithilfe einer Numerischen Rangskala (NRS), wie stark sie den Juckreiz erleben. Nutzen Sie bei der Erhebung, aber auch während einer möglichen Behandlung des Juckreizes die hier auf Seite 2 aufgeführte Numerische Rangskala. Erheben Sie mindestens 1-mal pro Schicht, wie Ihr Pflegebedürftiger seinen Juckreiz einschätzt. Bedenken Sie, dass Juckreiz nicht objektiv gemessen werden kann. Sie sind also auf die Selbstauskunft des Betroffenen angewiesen, um die eingeleiteten Maßnahmen zu überprüfen.

Wenn keine Selbstauskunft möglich ist?

Kann Ihr Pflegekunde sich zu seinem Juckreiz nicht äußern, z. B. aufgrund einer Demenz, müssen Sie sein Verhalten beobachten und entsprechend interpretieren. Mögliche Verhaltensweisen, die auf einen Juckreiz hindeuten, sind beispielsweise Unruhe, ständiges Hinund Herlaufen, gestörter Schlaf oder Aggressionen. Leider werden diese Handlungsweisen häufig schnell der Demenz zugeschrieben, was dann dazu führt, dass oftmals der Neurologe kontaktiert wird, der dann wiederum mit Neuroleptika reagiert. Diese stehen aber im Verdacht, ihrerseits Juckreiz auszulösen. Was sollte nun getan werden?

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