Es ist verlockend, die Fahrtzeiten pauschaliert zu planen, so z. B. mit „5 Minuten zwischen den Einsätzen“. Doch dieses Vorgehen kann zu erheblichen Verzerrungen im Soll/Ist-Abgleich führen.
In der Regel decken die Hausbesuchspauschalen niemals Ihre Kosten. Was das ausmacht, zeigt das folgende Beispiel.
Beispiel: Fahrtzeit ist teuer
Zwischen 8:00 und 9:00 Uhr werden Herr Jansen und Frau Schneider versorgt. Der Erlös beträgt 65,00 € für die reinen Pflegehandlungen vor Ort. Die Anfahrten werden mit je 4,00 € vergütet – bei 2 Kunden also 8,00 €. Die Fahrtzeit beträgt insgesamt 15 Minuten. In einer Zeit von 45 Minuten wird für 65,00 € 45 Minuten gepflegt, der Umsatz pro Minute beträgt also 1,44 €. Dies entspricht auch dem Schnitt für den gesamten Pflegedienst aus SGB V und XI.
In den übrigen 15 Minuten wird nicht nur gefahren, sondern auch ein Parkplatz gesucht und der Weg bis zur Haustür des Kunden zurückgelegt. In 15 Minuten werden 8,00 € erlöst – also 0,53 € pro Minute. Insgesamt werden in dieser Stunde 73,00 € bzw. 1,22 € erwirtschaftet.
In Anlehnung an das obige Beispiel plant der Verantwortliche nur 2 * 5 Minuten Fahrtzeit pro Einsatz. Nach dieser Logik werden die 73,00 € schon in 55 Minuten erzielt – hochgerechnet pro Stunde also 79,63 €. Das macht einen Unterschied von 6,63 € pro Stunde aus.
| Übersicht: Kosten | |
| Soll-/Ist-Stunden | Ertrag |
| Ist-Leistungsstunden 20.000 Std. pro Jahr | Ertrag 73,00 €/Std. – gesamt 1.460.000 € |
| Soll-Leistungsstunden 20.000 * (55/60 Min.) = 18.333 Std. pro Jahr | Ertrag 79,63 €/Std. – gesamt 1.460.000 € |
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