Die aktuell neu entflammte Diskussion zur Organspende hat viele Pflegebedürftige verunsichert. Denn derzeit wird – wieder einmal – diskutiert, ob in Deutschland die sogenannte Widerspruchslösung eingeführt werden soll. Das würde bedeuten: Jeder ist Organspender, wenn er nicht ausdrücklich widerspricht. Derzeit gilt diese Regelung aber nicht. Daher sollten Sie verunsicherte Pflegebedürftige, die sich vielleicht schon als „Ersatzteillager“ sehen, aufklären und auch zum Thema „Organspende“ beraten.
Kein Handlungsbedarf für Pflegebedürftige
Derzeit gilt in Deutschland die sogenannte Einwilligungslösung. Das heißt: Für eine Organspende muss man sich bewusst entscheiden und sich hierzu bereiterklären, z. B. mit einem Organspendeausweis oder auch in einer Patientenverfügung. Für Pflegebedürftige besteht daher kein akuter Handlungsbedarf, jedenfalls dann nicht, wenn sie einer Organspende ablehnend gegenüberstehen. Versichern Sie ihnen, dass Sie sie informieren werden, wenn sich an der aktuellen Rechtslage etwas ändern wird. Das sieht derzeit jedenfalls nicht so aus, auch wenn der Bundesgesundheitsminister sich für eine Änderung ausgesprochen hat.
Beraten Sie Pflegebedürftige
Dennoch sollten Sie Pflegebedürftige, die das Thema „Organspende“ umtreibt, auch weitergehend beraten. Denn Organspenden können Leben retten, und was viele nicht wissen: Es gibt keine Altersgrenze für Organspenden. Es wird immer erst in der akuten Transplantationssituation entschieden, ob das jeweilige Organ für eine Transplantation infrage kommt oder nicht. Dafür ist das biologische Alter der Organe und des Gewebes entscheidend und nicht das Geburtsjahr des Spenders. So kann die gesunde Niere eines 75Jährigen einem Dialysepatienten noch lange Jahre das Leben verlängern – und erleichtern.
Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und