In der 3. Verhandlung haben sich der Verband der gesetzlichen Krankenkassen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf die Anhebung des Orientierungspunktwerts um 3,85 % geeinigt. Die KBV forderte eine Anhebung des Orientierungspunktwerts für die Leistungen im EBM um fast 6 %. Die Kassen dagegen boten nur 1,6 %.
Verhandlungsspielraum ist gesetzlich vorgegeben
Anders als bei den autonomen Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ist der finanzielle Rahmen für die Verhandlungen von KBV und GKV-Spitzenverband gesetzlich vorgegeben und entsprechend eng. Die KBV forderte eine Anhebung des Orientierungswerts (OW) zum 01.01.2025 um 5,691 %.
Um die Steigerungsrate zu berechnen, hat sie folgende Daten herangezogen: vor allem Personalkosten, das kalkulatorische Arztgehalt (lehnen die Kassen ab) und die Kosten für Energie, Miete und Investitionen.