EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

Orientierungspunktwert: Ergebnis für 2025 nach der 3. Verhandlung

In der 3. Verhandlung haben sich der Verband der gesetzlichen Krankenkassen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf die Anhebung des Orientierungspunktwerts um 3,85 % geeinigt. Die KBV forderte eine Anhebung des […]

Renate Tief

25.09.2024 · 1 Min Lesezeit

In der 3. Verhandlung haben sich der Verband der gesetzlichen Krankenkassen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf die Anhebung des Orientierungspunktwerts um 3,85 % geeinigt. Die KBV forderte eine Anhebung des Orientierungspunktwerts für die Leistungen im EBM um fast 6 %. Die Kassen dagegen boten nur 1,6 %.

Verhandlungsspielraum ist gesetzlich vorgegeben

Anders als bei den autonomen Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ist der finanzielle Rahmen für die Verhandlungen von KBV und GKV-Spitzenverband gesetzlich vorgegeben und entsprechend eng. Die KBV forderte eine Anhebung des Orientierungswerts (OW) zum 01.01.2025 um 5,691 %.

Um die Steigerungsrate zu berechnen, hat sie folgende Daten herangezogen: vor allem Personalkosten, das kalkulatorische Arztgehalt (lehnen die Kassen ab) und die Kosten für Energie, Miete und Investitionen.