Wissen Sie, welche Patientendaten und Informationen Sie wie und an wen weitergeben dürfen? In vielen Praxen herrscht darüber immer noch Unklarheit. Außerdem haben die Behörden inzwischen festgestellt: Der Versand sensibler Patientendaten an einen falschen Adressaten gehört zu den häufigsten Datenpannen. Wie sieht es damit in Ihrer Praxis aus? Haben Sie und Ihre Mitarbeiter alles im Griff? Unser Beitrag zeigt Ihnen die Risiken auf.
In diesen Fällen dürfen Sie Daten an die PKVen übermitteln
Ihre Mitarbeiter dürfen Patientendaten nur nach Rücksprache mit Ihnen an Private Krankenversicherungen (PKV) übermitteln. Außerdem muss entweder eine Einwilligung Ihres Patienten vorliegen oder die Versicherung legt Ihnen eine aktuelle Schweigepflichtsentbindung mit der genauen Eingrenzung des Sachverhalts vor. Eine Universal-Schweigepflichtsentbindung sollten Sie jedoch grundsätzlich ablehnen.
So versenden Sie Patientendaten an die Krankenkasse
Sie dürfen Auskunftsanfragen nur auf den vereinbarten (Muster-)Vordrucken der Krankenkasse vornehmen.