„Datenschutz“

Patientendaten DSGVO-konform übermitteln – so geht’s

Wissen Sie, welche Patientendaten und Informationen Sie wie und an wen weitergeben dürfen? In vielen Praxen herrscht darüber immer noch Unklarheit. Außerdem haben die Behörden inzwischen festgestellt: Der Versand sensibler […]

Renate Tief

26.05.2025 · 5 Min Lesezeit

Wissen Sie, welche Patientendaten und Informationen Sie wie und an wen weitergeben dürfen? In vielen Praxen herrscht darüber immer noch Unklarheit. Außerdem haben die Behörden inzwischen festgestellt: Der Versand sensibler Patientendaten an einen falschen Adressaten gehört zu den häufigsten Datenpannen. Wie sieht es damit in Ihrer Praxis aus? Haben Sie und Ihre Mitarbeiter alles im Griff? Unser Beitrag zeigt Ihnen die Risiken auf.

In diesen Fällen dürfen Sie Daten an die PKVen übermitteln

Ihre Mitarbeiter dürfen Patientendaten nur nach Rücksprache mit Ihnen an Private Krankenversicherungen (PKV) übermitteln. Außerdem muss entweder eine Einwilligung Ihres Patienten vorliegen oder die Versicherung legt Ihnen eine aktuelle Schweigepflichtsentbindung mit der genauen Eingrenzung des Sachverhalts vor. Eine Universal-Schweigepflichtsentbindung sollten Sie jedoch grundsätzlich ablehnen.

So versenden Sie Patientendaten an die Krankenkasse

Sie dürfen Auskunftsanfragen nur auf den vereinbarten (Muster-)Vordrucken der Krankenkasse vornehmen.