EBM & GOÄ richtig abgerechnet

Patientenidentität missbräuchlich ausgeweitet: Kennen Sie dieses BSG-Urteil?

Das Bundessozialgericht (BSG) setzt Praxisgemeinschaften klare Grenzen: Es bestätigt, dass die Honorarrückforderung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gerechtfertigt ist. In dem Fall lagen mehr als 50 % Patientenidentität zwischen 2 in […]

Renate Tief

23.06.2025 · 4 Min Lesezeit

Das Bundessozialgericht (BSG) setzt Praxisgemeinschaften klare Grenzen: Es bestätigt, dass die Honorarrückforderung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gerechtfertigt ist. In dem Fall lagen mehr als 50 % Patientenidentität zwischen 2 in einer Praxisgemeinschaft kooperierenden fachgleichen Vertragsärzten vor (BSG, 07.09.2022, Az. B 6 KA 37/21 B). Warum es so wichtig ist, klar zwischen „Praxisgemeinschaft“ und „Berufsausübungsgemeinschaft“ zu differenzieren, zeigt Ihnen das Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts, mit dem wir uns hier beschäftigen.

Was sind die Unterschiede zwischen PG und BAG?

Praxisgemeinschaft (PG)

In einer PG sind die Praxen jeweils eigene Betriebsstätten, die auch betriebswirtschaftlich getrennt sind.