Effiziente Pflegeplanung & Dokumentation

PeBeM: Was bedeutet die Pflegepersonalbemessung für Sie als Pflegefachleute?

Auch wenn noch nicht überall umgesetzt: Seit Juli 2023 gilt das Personalbemessungsverfahren (PeBeM) für die Langzeitpflege nach § 113c Abs. 1 SGB XI. Ziel ist es, die personellen Bedingungen – […]

Jochen Gust

24.06.2024 · 3 Min Lesezeit

Auch wenn noch nicht überall umgesetzt: Seit Juli 2023 gilt das Personalbemessungsverfahren (PeBeM) für die Langzeitpflege nach § 113c Abs. 1 SGB XI. Ziel ist es, die personellen Bedingungen – und damit die Arbeitsbedingungen – in der Langzeitpflege zu verbessern. Viele Pflegefachleute sind jedoch skeptisch – auch aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung mit der Mindestfachkraftquote, die vielerorts längst zur Höchstfachkraftquote geworden ist. Einrichtungen, die das neue Personalbemessungsverfahren anwenden, sind darüber hinaus verpflichtet, Maßnahmen der Organisationsentwicklung durchzuführen.

Expertin Nicole Böldt berichtet über PeBeM

Nicole Böldt ist Pflegefachfrau, Qualitätsmanagerin und Inhaberin von „Umbruch – Pflege neu gedacht“. Ihre Beratungsfirma ist auf die neue Pflegepersonalbemessung spezialisiert. Sie hat uns für Sie einige Informationen zur Verfügung gestellt.

Jochen Gust: Frau Böldt, PeBeM ist zwar in aller Munde – aber noch lange nicht überall umgesetzt. Müssen sich überhaupt alle Pflegefachleute in der Altenpflege auf die damit einhergehenden Veränderungen einstellen?

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