Sie kennen diese Situation: Sie haben eine Stelle ausgeschrieben, sind sich aber nicht zu 100 % sicher, ob der Bewerber dem gewünschten Profil entspricht. Meist geht es nicht um die generellen Anforderungen an eine Stelle, sondern um die besonderen: Der Arbeitsablauf in der Sozialen Betreuung ist z. B. in Ihrer Einrichtung ganz anders als in anderen Pflegeeinrichtungen, Sie bieten etwa Ergotherapie oder Logopädie an oder Sie nutzen ein benachbartes Schwimmbad als besonderes Betreuungsangebot. In jedem Fall empfehle ich Ihnen, dem Bewerber einen Probearbeitstag anzubieten, um sich mit den besonderen Angeboten Ihres Unternehmens vertraut zu machen.
Denn nicht nur Sie können dann sehen, ob der Bewerber mit den besonderen Anforderungen der Stelle zurechtkommt, sondern auch der Bewerber selbst. Ich habe es schon oft erlebt, dass im Vorstellungsgespräch die beschriebene Aufgabe für den Interessenten wunderbar passt, im tatsächlichen Arbeitsalltag dann aber nicht mehr. Ein Probearbeitstag kann hier Abhilfe schaffen und Ihnen zeitlichen, bürokratischen und nervlichen Aufwand ersparen.
Probearbeitstag muss nicht bezahlt werden
Gestalten Sie den Tag als Schnuppertag. Der Bewerber hospitiert, arbeitet also nicht im herkömmlichen Sinne. Er darf keine risikoreichen Tätigkeiten, wie etwa den Transfer von Bewohnern aus dem Rollstuhl auf das WC, ausführen. Eine Vergütung müssen Sie nicht bezahlen. Dennoch greift der Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaft.
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