In der Gründungsphase Ihrer neuen Erweiterung, sei es Tagespflege oder gar eine neue stationäre Einrichtung, wird es unter Umständen schwierig sein, sofort die ausreichende Anzahl an Mitarbeitern für den reibungslosen Betrieb zu finden. Hier kann Zeitarbeit eine mögliche Alternative sein.
Klar ist: Der vom Verleiher geforderte Stundenverrechnungssatz liegt über dem in Ihrer Einrichtung gezahlten Stundenlohn. Doch bedenken Sie: Das Risiko, dass Sie deren Gehalt zahlen müssen, wenn sie krank sind, Sonderurlaub bekommen, weil beispielsweise ein Kind krank ist oder die Mitarbeiter heiraten, entfällt bzw. wird durch die Leihfirma getragen. Ein Vorteil grade in der Gründungsphase.
Schauen Sie nicht nur auf die Kosten
Wollen Sie zwischen Leihfirmen auswählen, ist der Preisvergleich über den Stundenverrechnungssatz ein einfaches Instrument. Doch es ist empfehlenswert, sich nicht nur den Verrechnungssatz des Verleihers anzusehen, sondern auch die Seriosität des Verleihunternehmens an sich. Nur so lässt sich das Risiko eines Reputationsschadens auf ein Minimum reduzieren.
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