THEMENHEFT: UNTERNEHMENSFÜHRUNG UPDATE 2024

„Personalmarketing: Mitarbeitergewinnung durch Anwesenheitsprämien“

Frage: Immer wieder melden sich bei mir in der Pflegeeinrichtung dieselben Mitarbeiter krank. Häufig nach einem freien Wochenende. Andere Mitarbeiter sind hingegen nie krank und äußerst zuverlässig. Daher habe ich […]

Mark Schmolke

11.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: Immer wieder melden sich bei mir in der Pflegeeinrichtung dieselben Mitarbeiter krank. Häufig nach einem freien Wochenende. Andere Mitarbeiter sind hingegen nie krank und äußerst zuverlässig. Daher habe ich mir überlegt, am Jahresende eine Prämie von 500 € an alle Vollzeitkräfte auszuzahlen, die im Kalenderjahr 5 Tage oder weniger krank waren. Mitarbeiter, die erst im Laufe des Jahres bei mir anfangen, sollen entsprechend pro Monat der Beschäftigung eine anteilige Prämie bekommen. Halten Sie das für sinnvoll und ist das arbeitsrechtlich überhaupt zulässig?

Mark Schmolke: Grundsätzlich dürfen Sie Anwesenheitsprämien zahlen. Eine gesetzliche Regelung, die eine solche Anwesenheitsprämie vorsieht, gibt es allerdings nicht. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Leistung, die Sie in den Arbeitsverträgen, bei bestehenden Verträgen in einer Zusatzvereinbarung oder, wenn es bei Ihnen einen Betriebsrat gibt, in Form einer Betriebsvereinbarung regeln können. Wichtig ist, dass Sie bei der Zahlung dieser Prämie den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten.

Ich möchte Ihnen daher davon abraten, die Auszahlung der Prämie auf die Vollzeitkräfte zu beschränken und Teilzeitmitarbeiter sowie geringfügig Beschäftigte hiervon ausnehmen. Denn dies würde gegen den oben genannten Grundsatz verstoßen. Wenn Sie eine solche Prämie einführen wollen, die an die Anwesenheit der Mitarbeiter anknüpft, sollte es diese daher für alle Mitarbeiter geben.

Ob allerdings der gewünschte Effekt eintritt und sich die Maßnahme zur Personalgewinnung eignet, erscheint mir mehr als fraglich. Das Belohnen von Gesunden hat ja immer auch etwas von Bestrafung der Kranken. Das kann bei Bewerbern eher dazu führen, dass sie Ihre gut gemeinte Absicht als abschreckend empfinden.

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