In Ihrem Pflegedienst sind Sie auf die Mobilität Ihrer Mitarbeiter angewiesen. Hausbesuche, Fahrten zu Patienten oder der Transport von Tagespflegegästen gehören zum Alltag. Dabei ist der Führerschein nicht nur ein Stück Plastik, sondern die rechtliche Grundlage dafür, dass Mitarbeiter überhaupt ihr Dienstfahrzeug führen dürfen. Dennoch wird die regelmäßige Kontrolle der Führerscheine in vielen Einrichtungen vernachlässigt – mit potenziell gravierenden Folgen.
Rechtliche Verantwortung der Arbeitgeber
Als Fahrzeughalter tragen Sie eine Fürsorge und Kontrollpflicht. Wer als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Fahrzeuge zur Verfügung stellt, muss sicherstellen, dass diese auch tatsächlich fahrberechtigt sind. Ein einmaliger Nachweis bei der Einstellung reicht nicht aus. Führerscheine können entzogen, befristet oder durch gerichtliche Entscheidungen ungültig werden. Wird ein Mitarbeiter ohne gültige Fahrerlaubnis im Dienst erwischt, haftet nicht nur die Person selbst, sondern möglicherweise auch Sie als Arbeitgeber:
- Haftungsrisiko: Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung die Regulierung verweigern, wenn der Fahrer keinen gültigen Führerschein besitzt.
- strafrechtliche Konsequenzen: Als Arbeitgeber, der den Einsatz ohne gültige Fahrerlaubnis duldet, riskieren Sie eine Strafbarkeit wegen „Fahrenlassens ohne Fahrerlaubnis“.
- arbeitsrechtliche Folgen: Auch für den Mitarbeiter selbst kann dies eine fristlose Kündigung bedeuten.
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