PFLEGEKUNDEN: RECHTE, AUFKLÄRUNG UND VOLLMACHTEN

Pflegegrad: Wann die Vorteile einer Herabstufung überwiegen

Falls Sie schon länger in der stationären Pflege Verantwortung tragen, haben auch Sie vermutlich als „ehernes Gesetz“ verinnerlicht, bei Ihren Bewohnern einen möglichst hohen Pflegegrad anzustreben. Doch es kann auch […]

Arnd von Boehmer

22.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Falls Sie schon länger in der stationären Pflege Verantwortung tragen, haben auch Sie vermutlich als „ehernes Gesetz“ verinnerlicht, bei Ihren Bewohnern einen möglichst hohen Pflegegrad anzustreben. Doch es kann auch Konstellationen geben, bei denen eine Herabstufung für alle Beteiligten zu Vorteilen führt – und Sie dafür zusätzlich den Bonus der Pflegekasse mitnehmen können.

Praxisbeispiel:

Als der 84jährige Walter Pohlmann in ein Pflegeheim aufgenommen wird, ist er in körperlich schlechter Verfassung. Der MD erkennt dem neuen Bewohner schnell den PG 4 zu. In den Monaten danach bessert sich sein Zustand kontinuierlich so, dass nach interner Einschätzung der PDL aktuell eher ein PG 3 angemessen wäre.

Sozialgesetzbuch (SGB) XI hält Belohnung bereit

Nach § 87a Abs. 4 SGB IX erhält eine Pflegeeinrichtung einen Festbetrag von 3.085 €, falls ein Heimbewohner nach der Durchführung aktivierender Maßnahmen – sprich: aufgrund guter Pflege – in einen niedrigeren Pflegegrad rückgestuft wird. Der Betrag ist (nur dann) an die Pflegekasse zurückzuzahlen, falls sich der Pflegegrad innerhalb eines halben Jahres wieder erhöht.

Wann lohnt sich eine Rückstufung?

Im Praxisbeispiel würde sich für Sie und Ihre Einrichtung die Frage stellen, unter welchen Voraussetzungen es vorteilhaft ist, eine Herabstufung anzustoßen.

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