Aktuelle Leserfragen aus der Pflege

„Pflegekammer kostenfrei?“

Frage: „Ich wurde schriftlich mehrfach aufgefordert, mich bei der Pflegekammer in NRW zu registrieren – und habe es zähneknirschend irgendwann auch getan. Bislang habe ich aber weiter nichts mehr von […]

Bernd Hoffmann

16.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Ich wurde schriftlich mehrfach aufgefordert, mich bei der Pflegekammer in NRW zu registrieren – und habe es zähneknirschend irgendwann auch getan. Bislang habe ich aber weiter nichts mehr von der Kammer gehört. Sollte man nicht auch verpflichtet werden, Mitgliedsbeiträge zu zahlen? Ist das vom Tisch?“

Antwort: Die Mitgliedschaft in Pflegekammern (in NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) ist gesetzlich verpflichtend. Was eine Pflegekammer für Sie als Pflegekraft alles tut (und tun soll), können Sie der tabellarischen Übersicht entnehmen.

Bezüglich Ihrer Rückfrage zu etwaigen Beitragszahlungen habe ich eine gute Nachricht für Sie: Die Pflegekammer NRW bleibt bis auf Weiteres erst einmal beitragsfrei.

Kommen wird die Gebühr früher oder später aber bestimmt. Sie werden dann zuvor über die Beitragshöhe einen Bescheid von der Kammer erhalten.

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