Das lange von Lauterbach angekündigte Pflegekompetenzgesetz ist inzwischen von den Verbänden und Berufsorganisa- tionen gesichtet worden. Das Gesetz be- findet sich im parlamentarischen Gesetz- gebungsverfahren. Was ist das Ziel?
Pflege soll dürfen, was sie kann
Ziel des Gesetzes ist es, die Eigenständig- keit der beruflichen Pflege zu fördern und damit unter anderem den Beruf des Pfle- gefachmanns oder der -fachfrau attrakti- ver zu machen. Unter anderem sieht das Gesetz vor,
- Vorbehaltsaufgaben der Pflege auch im Rahmen leistungsrechtlicher Vor- schriften zu verankern,
- heilkundliche Leistungen auch durch Pflegefachpersonen verantwortlich er- bringen zu lassen,
- Empfehlungen zur Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln nach § 40 SGB XI auch durch Pflegefachpersonen ausspre- chen zu lassen,
- den Begriff der Pflegefachpersonen verbindlich für alle Pflegenden mit einer Erlaubnis nach § 1 Pflegeberufs- gesetz festzulegen,
- die Zusammenarbeit zwischen Pflege- kassen und Kommunen zu verbessern,
- in der Bundesregierung eine Beauftra- gung für Pflege zu etablieren.
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