Der Geist des aktuellen Referentenentwurfs für das Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) hat sich dem Ziel unterworfen, die Einnahmen auf Kosten der Beitragszahler zu steigern – und gleichzeitig mehr Kosten an die Pflegebedürftigen weiterzugeben.
Es wird teurer
Gutverdiener und bisher beitragfrei Versicherte sollen nach den Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit künftig mehr in die Pflegekasse einzahlen. Konkret:
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung (SPV) wird an die höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angepasst.
- Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung: Die bisherige beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner wird spürbar eingeschränkt.
- Beitragspflicht auf Minijobs: Künftig müssen auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) Beiträge zur Pflegeversicherung abgeführt werden.
- Anpassung für Kinderlose: Der Beitragssatz für kinderlose Mitglieder der SPV erfährt eine geringfügige Anhebung um 0,1 Prozentpunkte.
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