Seit Anfang dieses Jahres beträgt das Briefporto für einen Standardbrief 95 Cent. Erst Ende Januar wurde bekannt, dass der Bewertungsausschuss die Kostenpauschalen für Porto rückwirkend zum 01.01.2025 von 86 auf 96 Cent angehoben hat. Im Folgenden finden Sie einen Überblick der betroffenen Kostenpauschalen.
Kostenpauschalen (Anhebung rückwirkend ab 01.01.2025)
| EBM-Ziffer | Leistungslegende | Honorar (€) |
| 40128 | Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 4 Abs. 4.1.2 Anlage 2b BMV-Ä an den Patienten bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß § 4 Abs. 5 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und/oder bei telefonischem Patientenkontakt gemäß § 4 Abs. 5a der AU-Richtlinie des G-BA und/oder bei telefonischem Patientenkontakt im Falle einer öffentlich-rechtlichen Pflicht oder bei Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Empfehlung zur Absonderung gemäß § 4 Abs. 6 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und/oder im Zusammenhang mit der Durchführung einer Besuchsleistung entsprechend den Gebührenordnungspositionen 01410, 01411, 01412, 01413, 01415 und 01418 und/oder einer Verordnung an den Patienten: einer Verordnung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation (Muster 61) im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß § 1 Abs. 1b der Rehabilitations-Richtlinie des G-BA und/oder einer Folgeverordnung der häuslichen Krankenpflege (Muster 12) im Rahmen einer Videosprechstunde oder nach telefonischem Kontakt gemäß § 3 Abs. 1a der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie des G-BA und/oder einer Folgeverordnung von Heilmitteln (Muster 13) im Rahmen einer Videosprechstunde oder nach telefonischem Kontakt gemäß § 3 Abs. 3a der Heilmittel-Richtlinie des G-BA | 0,96 |
| 40129 | Kostenpauschale für die postalische Versendung einer Bescheinigung gemäß Muster 21 an den Patienten bzw. die Bezugsperson bei telefonischem Patientenkontakt oder Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde | 0,96 |
| 40130 | Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse des Patienten gemäß § 4 Abs. 4.1.4 Anlage 2b BMV-Ä | 0,96 |
Wichtig:
Ab April dürfen Sie auch für die Verordnung einer Krankenbeförderung die 40128 berechnen.
Voraussetzung:
Die Verordnung wurde im Rahmen einer Videosprechstunde oder – in Ausnahmefällen – nach telefonischem Kontakt ausgestellt.
Auch der Höchstwert für die Kostenpauschalen 40110 (Brief) und 40111 (Fax) wurde angepasst. Sie werden je nach Fachrichtung pro Quartal erstattet. Die Kostenpauschalen 40128 bis 40130 unterliegen keinem Höchstwert.