Bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) müssen Sie einige Besonderheiten in der Faktorsteigerung beachten. Wahrscheinlich sitzen deswegen manche Ihrer Kollegen einigen hartnäckigen Irrtümern auf, die sie bares Geld kosten: So kursiert etwa der Irrglaube, dass Sie als Arzt die Höchstsatzbegrenzung der PBeaKK einhalten müssen und nicht – wie bei den Bundesbahnbeamten – höher steigern oder gar über den Schwellenwert hinausgehen dürfen. Dieser Irrglaube kann zu hohen Honorarverlusten führen. Mit unseren Tipps passiert Ihnen das in Zukunft sicher nicht mehr.
Höchstsatzbegrenzung für die Post-B-Versicherten
Zur Gruppe B der PBeaKK gehören die sogenannten Privatversicherten unter den Postbeamten.
Dazu zählen Beamte, Angehörige und Hinterbliebene aus dem mittleren, gehobenen und höheren Dienst.