In Zeiten des Personalmangels wissen Ihre Mitarbeiter, dass es auf jeden ankommt und Sie in der Pflege in ernsthafte Schwierigkeiten kommen, wenn jemand ausfällt. Daher trauen sich viele Mitarbeiter entweder gar nicht, sich krank zu melden, obwohl sie es eigentlich sind, oder sie kommen trotz Krankmeldung vorzeitig wieder zur Arbeit. Das ist zwar nett gemeint, stellt Sie als verantwortliche Vorgesetzte aber vor die Frage: „Darf ich das überhaupt zulassen?“
Vorgesetzte müssen ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen
Als Vorgesetzte haben Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht. Diese ergibt sich als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag. Konkret heißt das: Sie müssen sich davon überzeugen, dass Ihr Team arbeitsfähig ist. Offensichtlich kranke Kollegen müssen Sie nach Hause schicken. Von einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist auszugehen, wenn Mitarbeiter aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen, oder die Gefahr besteht, dass sich dieser verschlechtert, wenn der Betroffene trotz Krankheit weiterarbeitet.
Treffen Sie klare Absprachen mit dem Team
Vereinbaren Sie mit Ihren Mitarbeitern, wann diese zu Hause bleiben, wenn sie krank sind. Kommunizieren Sie hierzu die folgenden Regeln:
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