Die Zahl der Behördenbesuche in niedergelassenen Arztpraxen ist in der Nach-Pandemie-Zeit wieder angestiegen. Gewerbeaufsichtsämter bzw. Landesämter für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz begehen bundesweit wieder öfter routinemäßig Arztpraxen. Das betrifft vor allem Praxen, die ambulant operieren oder invasive Eingriffe durchführen. Normalerweise kündigen sich die Behörden 4 bis 6 Wochen vorher schriftlich an. Damit Sie und Ihre Mitarbeiter gut vorbereitet sind, zeigen wir Ihnen, worauf die Behörden besonders achten.
Am Begehungstag …
- beginnen die Behörden mit einem Vorgespräch und anschließender Durchsicht der bereitgestellten Unterlagen (z. B. Gerätebuch, Hygienekonzept, Arbeitsanweisungen etc.).
- Es folgt eine Besichtigung der Praxis, bei der auch das Team befragt wird, ggf. eine Fotodokumentation mit Digitalkamera.
- Er endet mit einem Nachgespräch (darin werden der Zeit- und der Maßnahmenplan der gefundenen Mängel besprochen).
Sie erhalten eine Niederschrift des Begehungsprotokolls zusammen mit dem Gebührenbescheid.