Smartphones sind im Pflegealltag allgegenwärtig – für Fotos, Chatgruppen oder um kurzfristig Kollegen anzuschreiben, um eine Schicht zu tauschen. Gleichzeitig gehören Gesundheitsdaten zu den besonders schutzwürdigen Informationen. Unkontrollierte Privatnutzung von Smartphones kann zu ernsthaften Datenschutzproblemen führen. Darum müssen Sie als Vorgesetzte klare Regeln aufstellen und für deren Einhaltung sorgen.
Praxisbeispiel:
In einem ambulanten Dienst fotografiert eine neue Pflegekraft mit ihrem privaten Handy eine Wunde bei einem Pflegebedürftigen und schickt das Foto per WhatsApp ihrer Kollegin.
WhatsApp: No-Go bei Gesundheitsdaten
Gesundheitsdaten von Pflegebedürftigen sind besonders geschützte Daten im Sinne der Art. 6, 9 Datenschutz-Grundverordnung. Für die Verarbeitung dieser Daten muss es zunächst einmal eine Einwilligung der Betroffenen bzw. von deren rechtlichen Vertretern geben. Gesundheitsdaten von Pflegebedürftigen müssen außerdem vor unbefugtem Zugriff Dritter geschützt werden.
Das heißt, sie dürfen ausschließlich auf einrichtungsinternen Geräten verarbeitet und über verschlüsselte Dienste mit geschlossener Nutzerverwaltung versandt werden. Die Nutzung von WhatsApp – in jeder Form – verbietet sich im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten immer und ohne Ausnahme – auch wenn es mal schnell gehen muss.
Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und