Effiziente Praxisorganisation

„Probearbeit“: Darauf sollten Sie unbedingt achten

Es ist nie einfach, die optimale Bewerberin zu finden, wenn Ihre Praxis eine neue Mitarbeiterin sucht. Das Probearbeiten, das auf die Vorauswahl folgt, ist eine effektive Methode, die optimale Mitarbeiterin […]

Renate Tief

26.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Es ist nie einfach, die optimale Bewerberin zu finden, wenn Ihre Praxis eine neue Mitarbeiterin sucht. Das Probearbeiten, das auf die Vorauswahl folgt, ist eine effektive Methode, die optimale Mitarbeiterin ausfindig zu machen. In den meisten Fällen dauert das einen halben bis einen ganzen Tag. Bereiten Sie sich hierauf gründlich vor, damit Sie die Leistung der Kandidatin objektiv beurteilen können. Dieses Probearbeiten, auch Einfühlungsverhältnis genannt, ist gesetzlich nicht geregelt. Es handelt sich um ein Vertragsverhältnis eigener Art. Sowohl Sie als auch die Bewerberin können es jederzeit beenden − wenn begründet, auch mündlich.

Wichtig zu wissen:

  • Beim Probearbeiten unterliegt die potenzielle Arbeitnehmerin grundsätzlich keiner Arbeitspflicht und keinem Direktionsrecht.
  • Sie ist keinen Weisungen unterworfen.
  • Sie als Arbeitgeber haben lediglich ein Hausrecht.

Die Probearbeit soll beiden Seiten die Möglichkeit geben, sich besser kennenzulernen. Ihre Bewerberin verschafft sich einen Eindruck von der zu verrichtenden Arbeit und dem Arbeitsklima im Team. Ihr Chef, aber auch Sie und Ihre Kolleginnen gewinnen einen ersten Eindruck von der Persönlichkeit der Bewerberin, wie sie arbeitet und wie sie ins Team passt.