ARBEITSRECHT: RECHTE, PFLICHTEN & REGELUNGEN

Probezeitkündigung Schwerbehinderter

Auch in Pflegeeinrichtungen arbeiten zunehmend Menschen mit Schwerbehinderung. Wenn sich während der Probezeit zeigt, dass eine Zusammenarbeit nicht funktioniert, denken viele Einrichtungsleitungen an eine Kündigung. Doch gerade bei schwerbehinderten Mitarbeitenden […]

Judith Barth

16.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Auch in Pflegeeinrichtungen arbeiten zunehmend Menschen mit Schwerbehinderung. Wenn sich während der Probezeit zeigt, dass eine Zusammenarbeit nicht funktioniert, denken viele Einrichtungsleitungen an eine Kündigung. Doch gerade bei schwerbehinderten Mitarbeitenden gelten besondere rechtliche Anforderungen.

Der Fall: Kündigung in der Probezeit

Ein junger Mann mit Schwerbehinderung begann eine Ausbildung. Während der Probezeit kam es zu Spannungen – nicht mit ihm selbst, sondern mit seiner Mutter, die zugleich seine gesetzliche Betreuerin war. Diese stellte wiederholt Sonderforderungen, denen der Ausbildungsbetrieb nicht entsprechen konnte. Kurz vor Ablauf der Probezeit kündigte der Be- trieb. Die Mutter klagte im Namen ihres Sohnes – mit Erfolg.

Das Urteil: Kündigung war unwirksam

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erklärte die Kündigung für unwirksam. Begründung: Die Kündigung stand im engen Zusammenhang mit der Behinderung des Auszubilden- den und war daher diskriminierend. Auch wenn sie formal in der Probezeit erfolgte, war sie nicht rechtmäßig.

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