Haben Sie Ihre Pflegeeinrichtung bisher als Einzelunternehmer geführt? Oder haben Sie bei Ihren Überlegungen für die Betriebserweiterung Risiken ermittelt und wollen Ihr bisheriges betriebs wirtschaftlich stabiles Unternehmen nicht gefährden? In jedem Fall sollten Sie die Rechtsform Ihrer Neugründung genau überlegen. Sicher helfen Ihnen hier auch Experten, wie z. B. Ihr Steuerberater. Eine Grundidee, welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, sollten Sie allerdings ruhig einmal selbst entwickeln. Nachfolgend informieren wir Sie über die typischerweise in Frage kommenden Rechtsformen:
1. Einzelunternehmen: schnell gegründet, volle Haftung
Die einfachste Form der Unternehmensgründung ist das sogenannte Einzelunternehmen. Das geht weitgehend frei von Bürokratie und schnell, und der Firmengründer bleibt sein eigener Chef. Auch im weiteren Betrieb hat diese Rechtsform viele Vorteile, aber auch Risiken.
| Übersicht: Vorteile des Einzelunternehmers |
| Es ist keine Mindest-Kapitalausstattung nötig. Keine Gründungskosten, da keine Gründungsdokumente und keine Eintragung ins Handelsregister nötig sind. Maximale Selbstständigkeit und Autonomie des Unternehmers Keine Mitspracherechte Dritter (Gesellschafter, Aufsichtsräte) bei der Gewinnverwendung Nur einfache Buchführungspflichten, falls nicht die Pflege-Buchführungsverordnung die doppelte Buchführung vorschreibt (> 6 Vollzeitkräfte bzw. > 250.000 € Umsatz) Persönliche Haftung erleichtert eine ggf. benötigte Kreditaufnahme |
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