EBM & GOÄ richtig abgerechnet

Psychosomatische Behandlungen dokumentieren: Dieses Urteil des SG München sollten Sie kennen

Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung werden in vielen haus- und fachärztlichen Praxen erbracht. Auch in Ihrer Praxis? Ist Ihnen bewusst, welche hohen Dokumentationsanforderungen Sie erfüllen müssen, wenn Sie die Gebührenziffern 35100 […]

30.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung werden in vielen haus- und fachärztlichen Praxen erbracht. Auch in Ihrer Praxis? Ist Ihnen bewusst, welche hohen Dokumentationsanforderungen Sie erfüllen müssen, wenn Sie die Gebührenziffern 35100 und 35110 abrechnen wollen? Das Urteil des Sozialgerichts (SG) München vom 25.03.2021 (Az. S 38 KA 262/19) hat das deutlich aufgezeigt und ist auch heute noch – 3 Jahre, nachdem es gefällt worden ist − von großer Bedeutung.

Sachverhalt: Honorarrückforderung einer KV für 12 Quartale

Die zuständige KV unterstellte einer Praxis, die Leistungen, die zum obligatorischen Leistungsinhalt der psychosomatischen EBM-Ziffern 35100 und 35110 gehören, nicht vollständig erbracht zu haben. Als Begründung gab die KV an, die vorhandene Praxisdokumentation erfülle weder die Vorgaben des EBM noch der Psychotherapie-Richtlinie.

Das Gericht sah es genauso und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Honorarrückforderung für 12 Quartale. Ein harter Schlag für die Praxis, denn sie musste mehrere Tausend Euro zurückzahlen.