Psychosomatische Krankheitszustände korrekt kodieren

Psychosomatische Behandlungen rechnen Sie mit der EBM-Ziffer 35100 und/oder mit der EBM-Ziffer 35110 ab. Es ist wichtig, dass Sie bei diesen Behandlungsfällen den korrekten ICD-10-Code angeben. Lesen Sie hier, worauf […]

30.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Psychosomatische Behandlungen rechnen Sie mit der EBM-Ziffer 35100 und/oder mit der EBM-Ziffer 35110 ab. Es ist wichtig, dass Sie bei diesen Behandlungsfällen den korrekten ICD-10-Code angeben. Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen.

Wann keine F-Diagnose erforderlich ist

In folgenden Fällen ist es nicht erforderlich, bei Ihrer Abrechnung eine F-Diagnose nach dem ICD-10-Code zu kodieren, und zwar weder nach der Leistungslegende der EBM-Ziffer 35100 (differenzialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände) noch nach der EBM-Ziffer 35110 (verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen). Aber Sie dürfen diese Ziffer nur berechnen, wenn mindestens ein Verdacht vorliegt.

Punkten Sie mit guter Dokumentation

Ihr Chef muss immer in der Lage sein, die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung nachzuweisen, um Abrechnungsproblemen vorzubeugen. Und zwar anhand der Dokumentation, die Sie in Ihrer Praxis durchführen. Bei gesicherten Diagnosen ist das in der Regel kein Problem, da wird sicher auch die Kodierung in der Abrechnung vorliegen. Handelt es sich aber nur um „Verdachtsfälle“, weist die Dokumentation oft Lücken auf.